Die Satzung
Institut für Baurecht Freiburg im Breisgau e.V.
Institut für Baurecht Freiburg im Breisgau e.V.
Der Mitgliedsbeitrag ist fällig am 01.01. für das laufende Geschäftsjahr. Die Mitglieder des Vorstandes und Ehrenmitglieder sind von der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen befreit.
Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder im Verein ist ehrenamtlich. Auslagen werden erstattet, soweit sie notwendig sind, oder vom Vorstand genehmigt werden.